Ab 1. März 2026 fördert das Land Oberösterreich die Nachrüstung von Stromspeichern für bestehende Photovoltaikanlagen mit 150 Euro pro kWh Nennkapazität (max. 15 kWh, max. 40 % der Bruttoinvestitionskosten). Berechtigt sind Privatpersonen, Vereine und Gemeinden für Speicher, die an Anlagen installiert werden, welche vor dem 1. Jänner 2026 in Betrieb gingen.