SKE Engineering GmbH – Verhaltenskodex

Verhaltenskodex

Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
geschätzte Geschäftspartner,
liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

SKE ist auf einem dynamischen, europaweiten Markt tätig und in ständigem Wachstum begriffen. Als zukunftsorientiertes Unternehmen übernehmen wir für unsere Geschäftstätigkeit Verantwortung. Wir richten unser Handeln daher nach den Grundsätzen von Nachhaltigkeit, Integrität und Compliance aus und achten auf unsere tadellose Reputation. Umso mehr sind wir bestrebt, uns ständig weiterzuentwickeln.

Dieser Verhaltenskodex ist der Leitfaden für unsere Unternehmensführung. Er soll allen Stakeholdern von SKE als Anleitung zur Einhaltung rechtlicher, ethischer und moralischer Verpflichtungen in einem komplexen Arbeitsumfeld dienen.

Gemeinsam setzen wir als verlässlicher Geschäftspartner und fairer Mitbewerber unseren prosperierenden Weg fort. Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, tragen ebenso wie unsere Führungskräfte und wir als Geschäftsführung durch umsichtiges, rechtstreues Handeln täglich einen wichtigen Teil dazu bei.

Ihr Stefan Eder
CEO

Anwendungsbereich

Dieser Verhaltenskodex gilt für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der SKE Holding GmbH und all ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden gemeinsam „SKE“ genannt). Davon umfasst sind vor allem auch alle Führungskräfte, denen bei der Einhaltung und Umsetzung unseres Verhaltenskodexes eine Vorbildrolle zukommt.

Damit wir Compliance umfassend sicherstellen können, gilt unser Verhaltenskodex ebenso für alle unsere Geschäftspartner, sofern sie nicht über ein eigenes ausreichendes Regelwerk verfügen.

Unabhängig von der gewählten Formulierung sprechen wir stets alle Geschlechter an.

Gesetzestreue

Wir handeln stets in Einklang mit allen anwendbaren Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien. Unser Handeln und unsere Entscheidungen sind dabei von ethischen Grundsätzen getragen. Wir achten außerdem die Standards und Gepflogenheiten der Länder, in denen wir tätig sind. Wir lehnen insbesondere auch „nützliche Gesetzesverletzungen“ ab.

Im Rahmen unserer Tätigkeit haben wir unterschiedlichste Rechtsordnungen zu beachten. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, sich über die in ihrem Wirkungsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften, Richtlinien, Standards sowie geschäftlichen und kulturellen Gepflogenheiten in angemessenem Ausmaß zu informieren. Sie sind verpflichtet, diese gemeinsam mit unserem Verhaltenskodex und Leitbild strikt zu befolgen. Schulungen, die diese Inhalte vermitteln, sind so zeitnah als möglich zu absolvieren. Bei Unklarheiten oder in Zweifelsfällen sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, diese über ihre direkten Vorgesetzen oder unseren Compliance Officer zu klären.

Wir wählen unsere Geschäftspartner und Geschäftsfelder sorgsam aus. Dazu sind unsere Mitarbeiter und vor allem unsere Führungskräfte verpflichtet, Risiken im Vorfeld zu analysieren. Potenzielle Korruptions-, Bestechungs- und Geldwäschereirisiken sind dabei besonders sorgfältig zu prüfen.

Als „Geldwäscherei“ ist ein Vorgang zu verstehen, bei dem die Herkunft von Geld oder anderen Mittel, die durch ungesetzliches Verhalten (z.B. Steuerhinterziehung, Korruption, Betrug) erlangt wurden, verschleiert werden soll. SKE hält sich strikt an alle anzuwenden Anti-Geldwäscherei-Gesetze. Unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern ist es daher streng untersagt, Geld oder andere Mittel entgegenzunehmen, wenn diese potenziell im Zusammenhang mit Geldwäscherei stehen.

All unseren Mitarbeitern ist bewusst, dass Verstöße gegen Rechtspflichten gravierende Folgen haben können, auch wenn diese zum Zeitpunkt der Verletzung noch nicht abschätzbar sind. Dies gilt besonders für die Übertretung von strafrechtlichen Vorschriften. Neben hohen Strafen für Organe, Mitarbeiter und das betroffene Unternehmen sowie der Pflicht zum Ersatz des verursachten Schadens, trifft SKE in einem solchen Fall auch ein erheblicher Reputationsschaden. Der Verlust des Vertrauens unserer Geschäftspartner kann weitere wirtschaftliche Nachteile für SKE nach sich ziehen.

SKE ergreift zudem geeignete organisatorische Maßnahmen, um jeden (Verdachts-)Fall von Rechts- und Regelverstößen zukunftsorientiert nachzugehen und auf einen solchen angemessen zu reagieren. Jedem Mitarbeiter steht es frei, sich in solchen Angelegenheiten an seinen direkten Vorgesetzten oder (auch anonym) unseren Compliance Officer zu wenden. Jeder Geschäftspartner und jeder andere Betroffene kann hierzu unseren Compliance Officer kontaktieren.

Korruptionsbekämpfung

Unseren Mitarbeitern und allen, die für SKE tätig werden, ist es strengstens untersagt, Geschäftspartnern von SKE einen ungebührlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren, wenn auch nur der Eindruck entstehen könnte, dass die Geschäftsbeziehung dadurch unzulässig beeinflusst wird. Dies gilt ebenso und in besonderem Maße im Umgang mit öffentlichen Stellen, Beamten oder anderen Amtsträgern.

Ebenso haben es alle unsere Mitarbeiter und alle, die für SKE tätig werden, zu unterlassen, sich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für SKE direkt oder indirekt einen ungebührlichen Vorteil versprechen zu lassen oder anzunehmen. Wird einem Mitarbeiter ein ungebührlicher Vorteil angeboten, ist dies umgehend unserem Compliance Officer zu melden.

Ein ungebührlicher Vorteil (z.B. Einladungen, Geschenke) liegt auch vor, wenn er an dem Geschäftspartner nahestehende Personen oder sonstige Rechtsträger gerichtet ist. Deshalb sind Spenden und Sponsoring-Vereinbarungen nur dann zulässig, wenn dadurch die Geschäftstätigkeit nicht unzulässig beeinflusst wird. Spenden (ohne Mehrwert für SKE) dürfen nur für karitative oder gesellschaftliche Zwecke gewährt werden.

Ungebührliche Vorteilszuwendungen können auch verschleiert sein. An Berater oder Vermittler zu leistende Zahlungen müssen daher in einem angemessenen Verhältnis zu deren nachweislicher Leistung stehen. All unseren Mitarbeitern sowie jedem, der für SKE tätig wird, ist es verboten, unzulässige oder unverhältnismäßige Provisionen in Aussicht zu stellen, zu vereinbaren, zu zahlen, sich versprechen zu lassen oder entgegenzunehmen.

Kein ungebührlicher Vorteil sind orts- und landesübliche Aufmerksamkeiten geringen Werts (jedenfalls unter € 100,00), wenn dies den Gepflogenheiten der jeweiligen Region entspricht und nicht gegen anwendbares Recht verstößt. Im Zweifel sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, die Genehmigung ihres direkten Vorgesetzen einzuholen. Dieser kann vorab Rücksprache mit unserem Compliance Officer halten.

Naheverhältnisse können zu einer bewussten oder unbewussten Beeinflussung der Entscheidungsfindung führen. Alle unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner sind daher verpflichtet, SKE über mögliche Interessenkonflikte zu informieren. Besteht ein Naheverhältnis, welcher Art auch immer, darf dies nicht zu einer Bevorzugung oder Benachteiligung führen. Im Zweifel muss eine Entscheidung im Vorfeld an den direkten Vorgesetzen herangetragen und die Entscheidungsgründe besonders sorgfältig dokumentiert werden.

Fairer Wettbewerb

Die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs ist für SKE ein hohes Gut. Wir setzen daher im Umgang sowohl mit unseren Geschäftspartnern als auch mit unseren Mitbewerbern auf Ehrlichkeit und Respekt. Jedwede unlautere Geschäftspraktik lehnen wir strikt ab und ist unseren Mitarbeitern untersagt.

Insbesondere sind unseren Mitarbeitern, allen, die für SKE tätig werden, sowie unseren Geschäftspartnern jegliche Vereinbarungen (Absprachen) sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen untersagt, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Dazu sind all unsere Mitarbeiter auch verpflichtet, Betriebsgeheimnisse, wie vor allem Kalkulationsgrundlagen, streng geheim zu halten. Gelangen unseren Mitarbeitern vertrauliche Informationen von Mitbewerbern zur Kenntnis, sind diese an unseren Compliance Officer zu melden. Bestehen Zweifel, ob es zu einem Verstoß gegen dieses Verbot kommen könnte, sind unsere Mitarbeiter verpflichtet, dies vorab mit unserem Compliance Officer zu erörtern.

Irreführende Informationen über eigene oder fremde Produkte (z.B. über deren Verfügbarkeit, Einsetzbarkeit oder Qualität) sind zu unterlassen. Verboten sind zudem jegliche unsachliche oder abwertende Bemerkungen über Mitbewerber.

Unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner wissen, dass die Verletzung von kartell-, wettbewerbs- und vergaberechtlichen Bestimmungen nicht nur höchste Geldbußen und Schadenersatzpflichten zur Folge haben können, sondern die Geschäftstätigkeit von SKE etwa durch den Ausschluss aus künftigen öffentlichen Vergabeverfahren auch nachhaltig ernsthaft beschädigen können.

Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung

Nachhaltigkeit ist ein Grundprinzip der Tätigkeit von SKE. Jede Geschäftstätigkeit ist daher im Vorfeld auf ihren ökonomischen, sozialen und vor allem ökologischen Einfluss zu prüfen. Alle unsere Mitarbeiter haben die Pflicht, alle anwendbaren Umweltschutzbestimmungen zu befolgen und sich aktiv für Umweltschutz einzusetzen.

SKE duldet weder Menschenrechtsverletzungen noch Diskriminierungen. Bei SKE und in Geschäftsbeziehungen zu SKE ist jede Form des Menschenhandels, der modernen Sklaverei, des Lohndumpings sowie der Kinder- oder Zwangsarbeit ausnahmslos verboten. Die Einhaltung arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen sowie nationaler und internationaler Standards ist für alle unsere Mitarbeiter und besonders unsere Führungskräfte verpflichtend. Dies setzen wir auch bei unseren Geschäftspartnern voraus.

Jeder unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner ist verpflichtet, sich im Vorfeld einer Geschäftstätigkeit über anwendbare Umweltschutzbestimmungen sowie Arbeits- und Sozialgesetze zu informieren. Unsere Mitarbeiter haben bei der Auswahl von Geschäftspartnern ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung von Menschenrechten, Umweltschutzbestimmungen, Arbeits- und Sozialgesetzen sowie nationalen und internationalen Standards (z.B. ILO-Grundprinzipien) zu legen. Ein Verdacht auf Verstöße gegen diese Vorgaben ist von unseren Mitarbeitern umgehend unserem Compliance Officer zu melden.

Für alle unsere Mitarbeiter ist es eine selbstverständliche Pflicht, wertschätzend und respektvoll miteinander umzugehen. Jede Form der Diskriminierung, Ausgrenzung, des verbalen oder physischen Missbrauchs, aus welchem Grund auch immer, ist untersagt und wird streng sanktioniert.

Wir sehen uns verpflichtet, unseren Mitarbeitern ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben zu ermöglichen. Die ständige Verbesserung von Arbeitsqualität und ‑atmosphäre ist uns ein großes Anliegen.

Vertraulichkeit und IT-Sicherheit

Vertraulichkeit ist für SKE selbstverständlich. Alle uns zugänglichen Informationen, die als unsere eigenen oder uns anvertraute Betriebsgeheimnisse anzusehen sind, sind von allen unseren Mitarbeitern vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen. Der Informationsfluss innerhalb von SKE erfolgt nach dem „need to know“-Prinzip.

Ungeachtet dessen, ob Informationen analog oder digital vorliegen, sind sie durch unsere Mitarbeiter sorgsam zu verwahren. Sind Informationen ausdrücklich als „vertraulich“ gekennzeichnet, sind sie für andere unzugänglich aufzubewahren. Es ist streng untersagt, vertrauliche Informationen an Personen weiterzugeben, die diese nicht im Rahmen ihrer Tätigkeit für SKE benötigen. Die Informationsweitergabe an Personen oder Stellen außerhalb von SKE bedarf in jedem Fall der Zustimmung des jeweiligen Vorgesetzten.

Der Schutz unserer IT-Infrastruktur ist uns ein wichtiges Anliegen. Alle unsere Mitarbeiter haben ihre IT-Geräte sorgsam zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Sämtliche IT-Geräte sind mit einem Passwortschutz mit angemessenem Sicherheitsgrad zu versehen. Jeglicher Verlust und jede mögliche Kompromittierung sind unverzüglich der jeweiligen IT-Abteilung zu melden. Unsere IT-Sicherheits-Richtlinie ist streng einzuhalten.

Datenschutz

SKE bekennt sich zum umfassenden Schutz personenbezogener Daten. Unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner sind verpflichtet, personenbezogene Daten nur auf rechtskonformen Weg zu verarbeiten und sämtliche anwendbaren Datenschutzbestimmungen (insbesondere die DSGVO) genau einzuhalten.

Alle unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für oder mit SKE personenbezogene Daten verarbeiten, haben sicherzustellen, dass die Datenverarbeitung rechtmäßig erfolgt. Die Begriffe „personenbezogene Daten“ und „Datenverarbeitung“ sind im Sinne des Artikel 4 DSGVO zu verstehen. Die Übertragung von Daten in Drittstaaten ohne angemessenes Sicherheitsniveau ist dabei besonders sorgsam zu prüfen. Bestehen Zweifel im Zusammenhang mit einer Datenverarbeitung ist vor der Datenverarbeitung unser Datenschutzbeauftragter zu befassen.

Kontakt

SKE Engineering GmbH
Compliance Officer
Gewerbeallee 15d
4221 Steyregg
Austria
+43 732 64 10 65
[email protected]

Impressum

Medieninhaber und Herausgeber:
SKE Engineering GmbH
Gewerbeallee 15d, 4221 Steyregg, Austria
www.ske-solar.com
FN: 315430v
Landesgericht Linz
Sitz: Steyregg
UID: ATU64397405

Version: 1.02
Stand: Februar 2023

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